von Tile von Damm, Jens Herrmann und Jan Schallaböck
Ein Artikel aus dem Open Source Jahrbuch 2005, Kapitel Open Content. Lizenzierung:
Seit Jahren zeigt sich die Musikindustrie in der Krise. Dass diese ausschließlich durch File-Sharing und CD-Brennen begründet ist, ist jedoch nicht zutreffend. Dennoch ermöglicht die singuläre Begründung unter dem Deckmantel der Kulturpolitik und der Innovationsförderung eine eilige, industriepolitisch geprägte Gestaltung des Rechtes, der Technik, ihrer Infrastrukturen und der Gesellschaft. Musik-, Film- und Computerindustrie betreiben derzeit, unterstützt durch den Gesetzgeber, mit Hochdruck die Einführung und Verbreitung von Digital Rights Management Systemen. Die Folgen dieser Entwicklung, in ihrer sich nun konkretisierenden Form, sind bislang noch wenig untersucht. Zumal die in Gang gesetzte Entwicklung weit über den Musik- und Filmbereich hinausgeht. Die Entwicklung von Alternativen, die geeignet sind, die vielfältigen Chancen der Digitalisierung konstruktiv umzusetzen, spielt nicht die Rolle, die ihr zukommen sollte. Die Autoren identifizieren aus technischem, politik- und rechtswissenschaftlichem Blickwinkel Schieflagen des derzeitig stattfindenden Prozesses. Nicht nur droht durch das neue Urheberrecht die Kriminalisierung Vieler, auch offenbaren sich ernst zu nehmende Schwierigkeiten für die Entwicklung und Verbreitung von Open-Source-Software.
Tile von Damm leitet die unabhängige Analyseorganisation
Perspektiven Globaler Politik (PerGlobal).
Er arbeitet und forscht zur Ausgestaltung der Europäischen
Union, zu internationalen und europäischen Umwelt- und Nachhaltigkeitsprozessen
(http://www.nachhaltiges-europa.de),
zur Stärkung einer euopäischen Zivilgesellschaft, zu Partizipationsprozessen sowie
zur Informationsgesellschaft. Als NGO-Vertreter war er auf den UN-Gipfeln zur
Nachhaltigen Entwicklung und zur Weltinformationsgesellschaft. Er studierte Politikwissenschaften
in Berlin und Marburg und war 1996-1999 bei Sony Music Germany.
Jens Herrmann studierte Rechtswissenschaften und Informatik in Berlin. Er beendete
sein Studium an der Technischen Universität Berlin
mit einer Diplomarbeit zum Thema Vorratsdatenspeicherung im Internet. Zur Zeit arbeitet er zu den Themen
Datenschutz, Urheberrecht in der Informationsgesellschaft sowie Freier Software.
Jan Schallaböck ist zur Zeit Rechtsreferendar am Landgericht Neuruppin. Er war
im vergangenen Jahr als Mitarbeiter der Heinrich-Böll-Stiftung
mit dem zivilgesellschaftlichen Monitoring des UN-Weltgipfels der Informationsgesellschaft in Genf
befasst. Zuvor war er unter anderem beteiligt an dem Projekt Bundestux,
das sich für den Einsatz von freier Software in der Bundestagsverwaltung einsetzte, sowie an der
Konferenz Save Privacy, die die Erosion des von Bürgerrechten zur Zeit der ersten
Anti-Terror-Gesetzgebung analysierte.